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Kaninchenhaltung beenden / Kaninchen abgeben

Für viele Besitzer kommt irgendwann der Zeitpunkt, an dem sie kein neues Kaninchen mehr aufnehmen möchten, wenn nur noch eines übrig ist. Da eine Einzelhaltung auch in diesem Fall keine Option ist, stellt sich die Frage nach der weiteren Vorgehensweise: Sollte das "letzte Kaninchen" abgegeben werden?

Auch, wenn Sie aus anderen Gründen ein Kaninchen abgeben möchten oder müssen (z. B., da es von seiner Gruppe ausgegrenzt wird oder weil Sie unverhofft an das Tier geraten sind), sollten Sie wohlüberlegt vorgehen. Denn ein gutes Zuhause zu finden, kann sehr schwierig sein.

Einzelhaltung eines Tages unausweichlich?

Wer sich Kaninchen anschafft, beginnt  damit einen "ewigen Kreislauf": Als Gruppentiere ist eine Einzelhaltung ausnahmslos tierschutzwidrig. Somit benötigt ein Kaninchen, dessen Partner verstirbt, zwingend einen neuen Artgenossen. Vielen Besitzern erscheint es unausweichlich, dass irgendwann ein Tier "übrig bleibt", wenn sie die Haltung nach dessen Tod beenden möchten.

Doch dies ist nicht der Fall. Die folgenden Möglichkeiten gibt es:

  • Abgabe des Kaninchens an eine Vermittlungsstelle (Tierheim, Tierschutzverein etc.)
  • Abgabe des Kaninchens durch selbstständige Vermittlung an eine Endstelle 
  • Abgabe des Kaninchens als "Leihkaninchen" / in eine Langzeitbetreuung
  • Aufnahme eines "Leihkaninchens"
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Abgabe des letzten Kaninchens

Zu Unrecht ist diese Option für viele Menschen undenkbar. Ein Tier, das womöglich schon alt ist und viele Jahre in der Familie gelebt hat, einfach weggeben? Was für den Laien herz- und verantwortungslos wirken mag, ist es ganz und gar nicht! Denn für ein Kaninchen ist die arteigene Gesellschaft bei weitem wichtiger, als den Rest seines Lebens am selben Ort oder beim selben Besitzer zu verbringen (auch, wenn die Mensch-Tier-Bindung sehr eng sein sollte). Ein Umgebungs- und Besitzerwechsel ist letztendlich schnell überstanden - aber einsam sterben möchte kein Kaninchen.

Es ist folglich falsch verstandene Tierliebe, ein Kaninchen bis zu seinem Tod bei sich zu behalten, wenn dies mit einer Einzelhaltung verbunden ist.

Auch der häufig genannte Einwand, das Tier sei doch "schon so alt", spricht nicht gegen eine Vergesellschaftung. Auch einsame Kaninchensenioren, kranke oder behinderte Kaninchen können und müssen wieder vergesellschaftet werden. Wichtig ist, dass der neue Partner gut zu dem eigenen Tier passt und es nicht überfordert. Unser Kaninchenfinder ermöglicht es, gezielt nach älteren Kaninchen oder Handicap-Partnern zu suchen. 

Wenn Sie sich dazu entschließen, ein Kaninchen endgültig zu vermitteln - auf gut Deutsch, "die Besitzansprüche aufzugeben" - , können Sie es einerseits an eine Vermittlungsstelle abtreten (Tierheim, Tierschutzverein etc.). Dies hat den Vorteil, dass es meist relativ zeitnah möglich ist und dass Ihr Kaninchen "professionell" weitervermittelt wird - denn in Bezug auf Vermittlungskriterien, Schutzverträge, Vor- und Nachkontrollen usw. haben Vermittlungsstellen meistdas entsprechende Know-how und reichlich Erfahrung. 

Andererseits können Sie die Vermittlung selber in die Hand nehmen. Auch hierfür eignet sich der Kaninchenfinder hervorragend. Die selbstständige Vermittlung hat den Vorteil, dass Sie sich das neue Zuhause für Ihr Kaninchen ganz nach Ihren Vorstellungen aussuchen können und dass Sie den Tierschutz entlasten; denn Vermittlungsstellen aller Art sind in Bezug auf Kaninchen meist an den Grenzen ihrer Kapazitäten.

Fällt Ihnen die endgültige Vermittlung Ihres Kaninchens sehr schwer oder möchten Sie weiterhin die Verantwortung und wichtige Entscheidungen übernehmen? Dann sollten Sie sich nach Möglichkeiten einer Langzeitbetreuung umhören. Mitunter finden Sie einen Kaninchenhalter, der Ihr Kaninchen gerne dauerhaft bei sich aufnimmt, wenn Sie im Gegenzug weiterhin die Kosten (komplett oder anteilig) dafür übernehmen.

Ähnlich verhält es sich, wenn Sie Ihr Kaninchen als "Leihkaninchen" abgeben. Das bedeutet: Sie nehmen Kontakt zu einem anderen Kaninchenbesitzer auf, der ein einzelnes Kaninchen "übrig hat" und die Haltung langfristig beenden möchte. Ihr Kaninchen wohnt solange dort, bis das Partnertier eines Tages verstirbt (bzw. bis es selber als Erstes verstirbt). Nach dem Tod des Partnertiers nehmen Sie es übergangsweise zurück und suchen ihm ein neues Zuhause. 


Aufnahme eines Leihkaninchens / Pflegekaninchens

Möchten Sie Ihr Kaninchen keinesfalls abgeben, besteht die Möglichkeit, ein Leihkaninchen oder Pflegekaninchen aufzunehmen. Das bedeutet, dass das Partnertier nicht in Ihren Besitz übergeht, sondern "nur" bei Ihnen wohnt und von Ihnen umsorgt wird. Wenn Ihr Kaninchen eines Tages verstirbt, nimmt der Besitzer des Partnertiers dieses wieder zurück.

Wer in welchem Umfang die Kosten für das Pflegetier trägt, vereinbaren Sie vorab mit dem Besitzer.

Zu Unrecht wird der Einsatz von "Leihkaninchen" oft kritisiert. Denn letztendlich profitieren alle Seiten von dem Prinzip:

  • Ihr Kaninchen kann sein Leben lang in seinem gewohnten Umfeld bleiben.
  • Sie brauchen Ihr geliebtes Familienmitglied nicht abzugeben.
  • Der Besitzer des Leihkaninchens, meist eine Vermittlungsstelle, hat vorübergehend einen Platz frei.
  • Der Platz, den Ihr Kaninchen im Falle einer Vermittlung eingenommen hätte, ist frei für ein anderes Tier.
  • Nach dem Tod Ihres Kaninchens kann das Leihkaninchen sofort in sein vorheriges Zuhause zurückkehren und hat dort bestenfalls direkt wieder Gesellschaft. 
  • Das Leihkaninchen hat vorübergehend - vielleicht sogar über Jahre - einen schönen Platz bei Ihnen.

Häufig wird argumentiert, dass Leihkaninchen als "Wanderpokale" benutzt würden und unter den mehrmaligen Umzügen leiden würden.

Hier kommt es jedoch ganz auf den Besitzer und seine Vorgehensweise an: Oft wird so verfahren, dass die Kaninchen nur ein- bis zweimal "verliehen" und danach endgültig vermittelt werden. Dies ist aus Tierschutzsicht nicht bedenklich, denn ein Umzug alle paar Jahre bedeutet keinen übermäßigen Stress für ein Kaninchen. 

Anders sieht es aus, wenn ein Kaninchen sein Leben lang in kurzen Abständen immer wieder vermittelt wird. Dies ist nicht akzeptabel, eine solche Vorgehensweise sollten Sie nicht unterstützen.

Der Gedanke, Kaninchen ausschließlich an "Endstellen" zu vermitteln, ist genau genommen absurd: In diesem Fall hätten auch Tierheime und andere Vermittlungsstellen keine "Daseinsberechtigung" mehr, denn hier wohnen die Tiere ebenfalls nur vorübergehend.

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Kaninchen ins Tierheim geben

Eine Abgabe ins Tierheim oder an den Tierschutz sollte nicht leichtfertig erfolgen, da die meisten Organisationen bereits stark überlastet sind. Im Notfall, z. B. wenn Sie Ihr Kaninchen sehr kurzfristig abgeben müssen oder seine Versorgung bei Ihnen akut gefährdet ist, sind Sie dort jedoch an der richtigen Adresse.

Viele Tierheime und Tierschutzvereine bieten alternativ Hilfe bei der Privatvermittlung an, z. B. indem sie Ihr Kaninchen auf ihrer Website inserieren oder Sie mit anderen Besitzern in Kontakt bringen. Dieses Angebot ist sehr hilfreich, wenn Sie unsicher bei der Vermittlung sind, aber keinen Zeitdruck haben.

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Vorteile einer Abgabe ins Tierheim / an den Tierschutz

  • spontane Abgabe möglich, z. B. im Notfall
  • tierärztliche Versorgung grundsätzlich vorhanden
  • i. d. R. gute Vermittlungskriterien (käfigfreie Haltung etc.)
  • i. d. R. Vor- und Nachkontrollen des neuen Zuhauses
  • i. d. R. zuverlässiges Impfmanagement
  • i. d. R. Paar- oder Gruppenhaltung

Beachten Sie, dass Abgabestellen sich voneinander unterscheiden. Auch im Tierschutz gibt es "schwarze" Schafe, die ihre Tiere z. B. nicht impfen, ungesund füttern, in veraltete Haltungsformen vermitteln oder das neue Zuhause nicht überprüfen.

Wenn irgend möglich, sollten Sie sich die Abgabestelle vorab ansehen. Prüfen Sie, wie die Kaninchen dort untergebracht sind, ob sie gesund und gut versorgt aussehen und ob sie Grünfutter (und keine Trockenfuttermischungen, Knabberstangen etc.!) bekommen. Fragen Sie ausdrücklich nach, ob die Kaninchen geimpft und auf Darmparasiten untersucht werden, ob Ihr Kaninchen einen Artgenossen bekommen wird und zu welchen Bedingungen es vermittelt wird. Der EC-Status Ihres Kaninchens sollte bekannt sein und das Tierheim sollte dazu bereit sein, es nur zu einem Titer-passenden Partnertier zu vermitteln. 

Haben Sie keinen guten Eindruck, nehmen Sie lieber eine weitere Strecke für ein besseres Tierheim in Kauf, als Kompromisse einzugehen!


Nachteile einer Abgabe ins Tierheim / an den Tierschutz

  • Sie haben keine Kontrolle und kein Mitspracherecht bei der Wahl des neuen Zuhauses für Ihr Kaninchen.
  • Oft ist es nicht möglich, mit dem neuen Besitzer in Kontakt zu bleiben.
  • Das Platzangebot im Tierheim ist aufgrund der hohen Auslastung oft begrenzt. Käfighaltung ist dennoch ein No-Go!
  • Viele Tierheim-Tierärzte sind nicht heimtierkundig (also nicht auf Kaninchen und Nagetiere spezialisiert), sondern mehr im Bereich Kleintiere (Hunde und Katzen) geschult. Dies lässt sich vorab schwer herausfinden.
  • Jedes Tier, das abgegeben wird, stellt eine zusätzliche "Belastung" für die - meist bereits überfüllte - Abgabestelle dar.

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Kaninchen selber vermitteln oder "verleihen": ein gutes Zuhause für Kaninchen finden

Viele Besitzer sind besorgt, dass es ihrem Kaninchen in seinem neuen Zuhause nicht gut geht. Auch besteht häufig der Wunsch, mit dem neuen Besitzer in Kontakt zu bleiben und ihn vielleicht sogar gelegentlich zu besuchen.

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In diesen Fällen ist eine Abgabe ins Tierheim oder an einen Tierschutzverein nicht der richtige Weg. Denn dort werden in aller Regel keine Endplätze angeboten, sondern die Tiere werden weitervermittelt. Obgleich die Vermittlungskriterien oft vorbildlich sind und das neue Zuhause genau unter die Lupe genommen wird, haben Sie keinerlei Kontrolle mehr über den Vorgang - und allein der neue Besitzer entscheidet, ob er weiterhin einen Kontakt ermöglichen möchte oder nicht. Hinzu kommt, dass die meisten Tierschutzorganisationen massiv überlastet sind, da Kaninchen - traurigerweise - in Massen abgegeben werden.

Viele Besitzer entscheiden sich deshalb dafür, ihr Kaninchen selber zu vermitteln. Auf die Weise können Sie sich persönlich davon überzeugen, dass es ihm in seinem neuen Zuhause gut geht, und individuelle Vereinbarungen mit dem künftigen Besitzer treffen. 

Beachten Sie jedoch, dass Klauseln in sogenannten Schutzverträgen auch unterschrieben nicht zwingend gültig sind! Wenn Sie die Besitzansprüche an Ihrem Tier aufgeben, haben Sie grundsätzlich auch keine Rechte mehr daran. Anders sieht es aus, wenn Sie Ihr Kaninchen ausdrücklich nur "leihweise" oder in Betreuung / Pflege geben. In diesem Fall wird ein Pflegevertrag geschlossen und Sie behalten alle Rechte.

In beiden Fällen ist Ihr Bauchgefühl von großer Bedeutung. Die folgende Checkliste hilft Ihnen dabei, die richtige Entscheidung zu treffen.

  • Entspricht die Unterbringung den allgemeinen Empfehlungen und Vorschriften (mind. 6 qm für 2 Kaninchen Tag und Nacht, abwechslungsreiche und kaninchengerechte Einrichtung, Schutz vor potenziellen Gefahren, keine Überhitzung im Sommer, kein Zigarettenrauch, keine "Bedrängung" durch Kinder oder andere Haustiere usw.)?
     
  • Ist die Fütterung gesund und naturnah (Grünfutter ad libitum, zusätzlich Heu; kein Trockenfutter, Brot o. ä.)?

  • Wird auf regelmäßige Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen geachtet? Geht der neue Besitzer gezielt zu einem kaninchenkundigen Tierarzt?

  • Passt der EC-Status des neuen Partnertiers zu dem Ihres Kaninchens?

  • Wirkt der neue Besitzer auf Sie sympathisch, vertrauenswürdig und ehrlich? Sind Sie auf einer "Wellenlänge"? 

  • Kommen Sie schnell und gut ins Gespräch? Erzählt der neue Besitzer gerne und detailliert von seiner Haltung? Oder reagiert er skeptisch und abweisend auf Nachfragen?

  • Sendet Ihnen der neuen Besitzer bereitwillig Fotos oder lädt Sie sogar direkt zu sich nach Hause ein, um Ihnen seine Haltung und seine bisherigen Tiere zu zeigen? 

  • Ist der neue Besitzer damit einverstanden, dass Sie ihn vor der Vermittlung besuchen und sich vor Ort davon überzeugen, dass es Ihrem Kaninchen gut gehen wird? Ist die Entfernung sehr groß, sollte zumindest ein Videotelefonat erfolgen. Denn leider gibt es immer wieder Betrugsfälle, in denen fremde Fotos verwendet werden und die darauf abgebildete Haltung als die eigene ausgegeben wird.

  • Haben Sie den Eindruck, dass der neue Besitzer sich gut mit Kaninchen auskennt und sich die Übernahme Ihres Kaninchens gut überlegt hat?

  • Ist der neue Besitzer einverstanden mit einer Schutzgebühr? Keinesfalls sollten Sie ein Kaninchen "verschenken" - es könnte als Futtertier enden! Für weniger als 30 € sollte kein Kaninchen vermittelt werden!

  • Ist der neue Besitzer einverstanden damit, Kontakt zu halten? Eine Garantie, dass dies letztendlich funktionieren wird, haben Sie natürlich nicht - doch sollte die Bitte von vornherein abgelehnt werden oder der potenzielle künftige Besitzer nur zögerlich zustimmen, ist Vorsicht geboten.
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Ein Leihkaninchen aufnehmen

Haben Sie sich dazu entschlossen, ein "Leihkaninchen" (Pflegekaninchen) bei sich aufzunehmen, leisten Sie damit einen wertvollen Beitrag zum Tierschutz. Diese Option kommt nur infrage, wenn Ihnen die Kaninchenhaltung grundsätzlich weiterhin möglich ist; also Zeit-, Platz- oder Geldmangel nicht der Grund dafür sind, dass Sie die Haltung beenden möchten.

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Vorteile eines Leihkaninchens

  • Sie haben die Gewissheit, dass der Besitzer des Leihkaninchens es nach dem Tod Ihres Kaninchens wieder zurücknimmt und Sie kein Tier mehr "übrig" haben.
  • Ihr Kaninchen kann in seinem gewohnten Zuhause bleiben.
  • Sie stellen einen Pflegeplatz für ein Kaninchen zur Verfügung.
  • Der Platz, den Ihr Kaninchen im Falle einer Abgabe einnehmen würde, bleibt frei für ein anderes Kaninchen. 

Nachteile eines Leihkaninchens

  • Mitunter schließen Sie Ihren "Pflegling" sehr ins Herz und die "Rückgabe" fällt schwer.
  • Alle Rechte bleiben beim Besitzer des Leihkaninchens.
  • Das Leihkaninchen hat bei Ihnen höchstwahrscheinlich keine Endstelle gefunden, sondern muss eines Tages wieder umziehen.

Das sollten Sie beachten

  • Besprechen Sie unbedingt vorab mit dem Besitzer, wer in welchem Umfang die Kosten für das Leihkaninchen übernimmt. Dies gilt vor allem für Futter- und Tierarztkosten. 

  • Hören Sie auf Ihr Bauchgefühl: Das Prinzip des "Kaninchenverleihs" setzt ein großes Vertrauensverhältnis zwischen Besitzer und Pflegestelle voraus! Der Besitzer muss sich darauf verlassen können, dass sein Tier bei Ihnen in den besten Händen ist. Umgekehrt müssen Sie darauf vertrauen können, dass das Tier einerseits langfristig bei Ihnen bleiben darf, andererseits im Anschluss auf jeden Fall zurückgenommen wird.

  • Bringen Sie vorab in Erfahrung, wie oft das Kaninchen bereits "verliehen" wurde und wie oft dies insgesamt geplant ist. Ein verantwortungsvoller Besitzer "verleiht" sein Kaninchen nur einmal oder wenige Male (abhängig v. a. von den Zeiträumen, die zwischen den Umzügen liegen), ehe er es an eine Endstelle vermittelt.

  • Der Vollständigkeit halber soll auch erwähnt werden, dass ein Leihkaninchen in erster Linie nicht "Mittel zum Zweck" ist, sondern ein ganz normales Kaninchen, das eine ebenso sorgfältige und liebevolle Versorgung verdient wie das eigene Tier.

Überlegen Sie vorab gut, ob Sie sich vorstellen können, dass das Leihkaninchen nach einem gewissen Zeitraum wieder auszieht - und es gleichzeitig als ein "vollwertiges" Haustier zu behandeln.

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