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Gesellschaft durch Artgenossen

Paul (links) lebte lange Zeit in Einzelhaltung und wurde im Alter von 11 Jahren erfolgreich mit der 4-jährigen Laucha vergesellschaftet. 


Arteigene Gesellschaft ist für jedes Kaninchen ein Muss! Weder eine andere Tierart (z. B. ein Meerschweinchen) noch ein besonders engagierter Besitzer oder ein vielseitiges Beschäftigungsangebot können einem Kaninchen ein anderes Kaninchen ersetzen. Ohne die Kommunikation und den Körperkontakt zu Artgenossen ist ein erfülltes Kaninchenleben schlichtweg nicht möglich. Die Einzelhaltung sozial lebender Tiere ist nach §2 Tierschutzgesetz verboten, da sie ihren Bedürfnissen nicht gerecht wird.

Kein Kaninchen ist einzelgängerisch. Augenscheinlich unverträglichen Tieren liegen immer entweder Fehler in der Haltung, Zusammenführung oder aber der Interpretation ihres Verhaltens zugrunde. Dies gilt ganz besonders für erfolglose Vergesellschaftungsversuche, aus denen fälschlicherweise von vielen Haltern geschlussfolgert wird, ihr Kaninchen "wolle" oder "brauche" keine Gesellschaft.

Doch unter genauerer Betrachtung lassen sich derlei "Fehlschläge" leicht erklären (siehe "Unverträglichkeiten zwischen Kaninchen"). Wer über das entsprechende Hintergrundwissen verfügt und es anzuwenden weiß, wird auch ein scheinbar einzelgängerisches Kaninchen vergesellschaften und ihm damit einen Grundstein für ein glückliches Leben legen können.

Auch alte Kaninchen möchten ihren Lebensabend nicht ohne einen Artgenossen verbringen! Ein altes, krankes, behindertes oder "letztes" Kaninchen leidet ebenso wie jedes andere unter seiner Einsamkeit. Jedes einzelne Kaninchen kann und sollte schnellstmöglich wieder einen passenden Partner bekommen - sei es bei Ihnen oder, falls Sie die Kaninchenhaltung beenden möchten, in einem neuen Zuhause. So schwer letzteres auch fallen mag: Ein Tierfreund lässt sein Kaninchen nicht einsam sterben!